Gandhi – Politik und Wahrheit

Woran liegt es, dass „Mahatma“ Gandhi die Aufnahme in den Kreis der großen politischen Theoretiker des 20. Jahrhunderts bis heute versagt geblieben ist? Die Gründe sind sicher nicht allein in okzidentaler Überheblichkeit gegenüber einem „orientalistischen“ Denker zu suchen, sondern auch darin, dass Gandhi eine systematische Exposition seiner Anschauungen fast ganz vermieden hat.

Seine schriftlich überlieferten Aussagen von politiktheoretischer Relevanz finden sich verstreut in unzähligen Aufsätzen, Reden, Briefen, Memoranden und Gesprächsnotizen, chronologisch dokumentiert in den 90 Bänden der „Collected Works“. Allein der Umfang dieses Werks stellt jede Rekonstruktion vor erhebliche Probleme. Zudem sind viele Äußerungen Gandhis in spezifischen, meist praktischen Zusammenhängen gefallen und müssen aus diesen behutsam herausgelöst und systematisiert werden.

Dieser Aufgabe hat sich der 2001 verstorbene Rechtswissenschaftler und Südasienexperte Dieter Conrad über viele Jahre gewidmet. In seiner posthum veröffentlichten Arbeit „Gandhi und der Begriff des Politischen“ analysiert und interpretiert Conrad die konstitutiven Elemente von Gandhis politischer Theorie.

Da ist zunächst der auf den ersten Blick verwirrende „doppelte Religionsbegriff“. Gandhi zufolge gab es zwar viele Religionen, aber nur eine Religion. Diese „eine Religion“ repräsentiert die „gemeinsame Wahrheit“ der vielen Religionen, mehr noch: die allen Menschen zugängliche gemeinsame Wahrheit als solche. Da diese „Wahrheit“ aber niemals voll erkennbar ist, gewinnt der Weg Priorität gegenüber dem Ziel: Wahrheit kann nur auf gewaltlosem Wege, mit gewaltlosen Mitteln gefunden werden; umgekehrt kann Wahrheit die ihr eigene Macht nur im Element der Gewaltlosigkeit entfalten.

Aufgrund dieser begrifflichen Festlegungen konnte Gandhi die „religiöse“ Durchdringung aller Lebensbereiche und also auch der Politik fordern, ohne das neutralistische Ethos der modernen Staatlichkeit aufzugeben. Die beiden Elemente seines Religionsbegriffs, Gewaltlosigkeit und Wahrheit, bewirken in ihrem Zusammenspiel eine „religiöse Transformation“ der Politik. In Gandhis Verständnis ist Politik eine diskursive, gemeinwohlorientierte Auseinandersetzung um „Wahrheit“; sie handelt nicht in eigener Sache, sondern folgt dem Prinzip der Repräsentation, der Verantwortung und des Eintretens für andere.

Conrads Untersuchung besticht durch außerordentliche Sachkenntnis und Gelehrsamkeit. Ungeachtet seiner Sympathie für die Konzeptionen Gandhis verdeckt der Autor deren Probleme und Risiken nicht, weist auch gelegentlich auf Inkonsistenzen im Verhältnis von Theorie und Praxis hin.

Einen besonderen Rang gewinnt seine Darstellung dadurch, dass sie nicht auf Gandhi allein fixiert bleibt, sondern dessen Anschauungen mit westlichen Überlegungen zum Problemkreis Staat-Religion-Gewalt konfrontiert – beginnend bei Luther, bis hin zu Max Weber und Carl Schmitt. Auf diese Weise schärft Conrad das Profil des Theoretikers Gandhi und präsentiert ihn als gleichrangigen, wenn nicht überlegenen Denker. Erleichtert wird der Vergleich nicht zuletzt dadurch, dass Gandhi als englisch geschulter Jurist und Anhänger Tolstois in erheblichem Maß Einflüsse des westlichen Kulturkreises aufgenommen hat.

Dieter Conrad: Gandhi und der Begriff des Politischen. Staat, Religion und Gewalt. Wilhelm Fink Verlag, München 2006, 309 Seiten

 

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