Die graue Eminenz

Anmerkungen zu Hans Globke (1898-1973)

Auf den Tag genau vor 120 Jahren, am 10. September 1898, erblickte Hans Josef Maria Globke das Licht der Welt. Er wurde zu einer der fragwürdigsten Gestalten in der deutschen Geschichte des 20. Jahrhunderts und stand für deren mitunter frappierende Kontinuität. Während der NS-Zeit verfasste er den maßgeblichen Kommentar zu den Nürnberger Rassengesetzen, nach dem Zweiten Weltkrieg war er viele Jahre Chef des Bundeskanzleramts und die „graue Eminenz“ der Adenauer-Ära. 2009 hatte ich einige Bücher zum Fall Globke für die Süddeutsche Zeitung rezensiert. Hier der Artikel zum Nachlesen.

Es gibt Sätze, deren Sinn sich auch nach mehrfacher Lektüre nicht so recht erschließen will. Dieser zum Beispiel:

„Der Dreiachteljude, der einen volljüdischen und einen halbjüdischen Großelternteil besitzt, gilt als Mischling mit einem volljüdischen Großelternteil, der Fünfachteljude mit zwei volljüdischen und einen halbjüdischen Großelternteil als Mischling mit zwei volljüdischen Großeltern.“

Die bemerkenswerte Definition ist mehr als 70 Jahre alt und stammt von dem Juristen Dr. Hans Globke, seinerzeit Oberregierungsrat in der Abteilung I „Gesetzgebung und Verfassung“ des Reichsinnenministeriums. Sie findet sich in Globkes umfangreichen „Kommentaren“ zu den Nürnberger Rassengesetzen aus dem Jahr 1936. Für den Journalisten Jürgen Bevers liegt der Fall klar:

„Wie Globke hier mit der distanzierten Pedanterie eines Juristen und Beamten seine rassistischen Rechenaufgaben löste, mutet ungeheuerlich an.“

Ganz anders urteilt der Historiker Erik Lommatzsch. Stets darum bemüht, zwischen den Zeilen und Paragraphen zu lesen, weist er darauf hin, dass Globkes Definition den „Dreiachteljuden“ dem „Vierteljuden“ und somit dem „Deutschblütigen“ rechtlich gleichstelle; den „Fünfachteljuden“ wiederum mache Globke zum „Mischling“, obwohl er nach nazistischer Rasselogik eigentlich zu den „Juden“ hätte zählen müssen.

Aus heutiger Sicht muten solch subtile Differenzierungen abstrus und zynisch an. Damals aber, so Lommatzsch, konnten sie für die Betroffenen lebensrettend sein; der Ministerialbeamte Globke habe im Rahmen seiner begrenzten Möglichkeiten dazu beigetragen, die NS-Judenverfolgung zu mildern.

Lommatzschs und Bevers’ biografische Annäherungen an Hans Globke verhalten sich gleichsam spiegelverkehrt zueinander und setzen Auseinandersetzungen fort, die insbesondere in den 1950er und 60er Jahren um Globke ausgetragen wurden. Dass ein Mann wie er „unbelastet“ sei – so das  Ergebnis seines Spruchkammerverfahrens – konnten und wollten damals viele nicht glauben. Wobei die Frage nach seiner Vergangenheit vermutlich kaum jemanden interessiert hätte, wenn Globke in der Bundesrepublik nicht schon bald wieder in Amt und Würden gewesen wäre.

Adenauer holte ihn 1949 ins Kanzleramt und machte ihn 1953 zum Staatssekretär. Freund und Feind sind sich einig, dass der Kanzler keinen besseren Mitarbeiter hätte finden können: Globke war ungemein fleißig, effizient, sachkundig, verfügte über ein legendäres Personengedächtnis, galt als absolut loyal und verschwiegen. Mit seiner Unterstützung steuerte Adenauer nicht nur die Regierungspolitik, sondern auch die CDU.  So eng war das Verhältnis der beiden, dass manche Beobachter rückblickend von einer „Ära Adenauer-Globke“ sprechen.

Die Kehrseite der Medaille bestand für den Kanzler darin, dass sein engster Mitarbeiter immer wieder scharfen Angriffen ausgesetzt war; nicht selten zielten diese auf Adenauer selbst. Besonders augenfällig wurde das 1963, als die DDR einen Prozess gegen den „Bonner Staatssekretär“ inszenierte und ihn „in Abwesenheit“ zu lebenslangem Zuchthaus verurteilte.

Ost-Berlin legte nicht nur Dokumente vor, die Globke belasten sollten. In Vorbereitung des Prozesses wurden auch insgesamt 638 DDR-Bürger, die in der NS-Zeit anti-jüdischen Repressalien ausgesetzt gewesen waren, eingehend befragt. Einen Teil der damals entstandenen Protokolle hat das Berliner Centrum Judaicum in seiner Schriftenreihe veröffentlicht. Herausgeberin Erika Schwarz hat sie sachkundig kommentiert und um weitere aussagekräftige Materialien ergänzt.

Die verdienstvolle Publikation zeigt eindrücklich, welche Bedeutung die auch unter Globkes Mithilfe geschaffene juristisch-bürokratische Grundlage der Judenverfolgung, insbesondere die diversen Durchführungsverordnungen der Nürnberger Gesetze, für die betroffenen Menschen hatte. Der im Titel des Bandes angedeutete Bezug der Zeugenaussagen zur Tätigkeit Globkes bleibt freilich eher allgemein und indirekt. Nur in einer Aussage kommt das Verhalten Globkes zur Sprache.

Da berichtet eine Zeugin, die seinerzeit in „Mischehe“ lebte, dass sie 1942 im Innenministerium vorstellig geworden sei und Globke um Hilfe für ihren von Deportation bedrohten Sohn gebeten habe. Er habe ihr jedoch brüsk und in beleidigender Form jegliche Unterstützung verweigert. Eine auf den ersten Blick eindeutig belastende Aussage, die jedoch insofern zwiespältig ist, als die Zeugin sich auf einen ihr verbundenen hohen Beamten des Innenministeriums bezieht, der ihr den dringenden Rat gegeben habe, sich an Globke zu wenden. Das lässt den Schluss zu, dass Globke bei Insidern im Ruf stand, in Einzelfällen hilfswillig zu sein.

Dies ist ihm nach dem Krieg denn auch vielfach bestätigt worden. Die gewichtigste Ehrenerklärung in seiner dicken Mappe mit Persilscheinen war zweifellos die des Berliner Bischofs Konrad von Preysing, einem Nazi-Gegner, der seinem Glaubensbruder Globke bescheinigte, ein wichtiger Informant des Bischöflichen Ordinariats gewesen zu sein. Dank seiner Hilfe habe man rechtzeitig von Maßnahmen erfahren, die gegen die Kirchen geplant waren; insbesondere habe man „katholischen Nichtariern“ helfen und die Zwangsscheidung deutsch-jüdischer „Mischehen“ verhindern können.

Globke selbst hat sich nach dem Krieg zum Widerstandskämpfer stilisiert, der seinen „Kopf zu Markte getragen“ habe. Selbstredend habe er „äußerlich gewisse Konzessionen“ machen müssen, doch die hätten nie das „zulässige Maß“ überschritten.

Genau das bezweifelt Jürgen Bevers. Er sieht in Globke, der 1929 noch als Mann des „Zentrums“ ins Preußische Innenministerium gekommen war und danach „Preußenschlag“ wie „Machtergreifung“ unbeschadet überstand,  den Typus des stets diensteifrigen, karrieristischen Beamten, der in jedem System verwendbar ist und seine „Pflicht“ erfüllt.

Bevers zeichnet das Portrait eines Schreibtischtäters, der sich seiner Vergangenheit nie stellte, keinerlei Schuldbewusstsein zeigte und – wenn mit Vorwürfen konfrontiert – sich der immer gleichen Immunisierungsstrategien bediente. Um diese im Kern wohl zutreffende Interpretation durchhalten zu können, muss er freilich die durchaus riskanten oppositionellen Aktivitäten Globkes herunterspielen.

Genau umgekehrt – und noch fragwürdiger – verfährt Erik Lommatzsch. Gewissenhaft rekapituliert er Globkes Selbstdarstellungen nach 1945 und zitiert ausgiebig aus Persilscheinen; hier und da bringt er zwar Vorbehalte, kleine Korrekturen und Abschwächungen an, doch sie fallen am Ende nicht wirklich ins Gewicht. Den neuralgischen Punkten in der Biografie Globkes, die in Bevers’ Darstellung dominieren, geht er geflissentlich aus dem Weg.

So zählt er zwar akribisch die Aufgabenbereiche Globkes im „Dritten Reich“ auf, erwähnt seine diversen Reisen in die besetzten Gebiete oder bibliographiert seine juristischen Publikationen. Doch was Globke im Arbeitsalltag der langen zwölf Jahre konkret tat, sagte oder schrieb – Fehlanzeige.

Das gleiche Bild für die Zeit nach 1945: Ob es sich um das eigentümliche Verhältnis zwischen Globke und dem Nürnberger Ankläger Robert Kempner handelt, ob um die Vorwürfe des SPD-Politikers Adolf Arndt, Globke habe durch seine Kommentierung der Rassengesetze partiell zu deren Verschärfung beigetragen, ob es um Globkes Rolle beim Aufbau des Bundesnachrichtendienstes geht, um seine zuweilen peinlichen Auftritte bei NS-Prozessen oder um die deutsch-israelische Abmachung, Globke aus dem Eichmann-Prozess herauszuhalten – Lommatzsch weiß zu alledem nichts Substanzielles zu sagen. Seine wissenschaftliche Neugier endet dort, wo es für den Leser interessant und für seinen Protagonisten unangenehm werden könnte.

 

JÜRGEN BEVERS: Der Mann hinter Adenauer. Hans Globkes Aufstieg vom NS-Juristen zur Grauen Eminenz der Bonner Republik. Ch. Links Verlag, Berlin 2009, 240 S., 19,90 Euro.

ERIK LOMMATZSCH: Hans Globke (1898-1973). Beamter im Dritten Reich und Staatssekretär Adenauers. Campus Verlag, Frankfurt 2009, 445 Seiten, 39,90 Euro.

ERIKA SCHWARZ: Juden im Zeugenstand. Die Spur des Hans Globke im Gedächtnis von Überlebenden der Schoa. Verlag Hentrich & Hentrich, Berlin und Teetz 2009, 260 Seiten, 32 Euro.

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